sachkundenachweisSeid dem 01.09.2008 müssen die Hundehalter in der Schweiz einen Sachkundenachweis (SKN) absolvieren, um berechtigt zu sein, sich einen Hund zuzulegen. Diese Kurse werden von lizenzierten Hundetrainern angeboten. Das Mindestalter, um einen solchen Kurs zu belegen, beträgt 16 Jahre. Dieser Kurs kann an einem halben Tag absolviert werden. Eine Prüfung gibt es nicht, die Anwesenheit reicht, um den Sachkundenachweis zu erhalten. Vermittelt werden Grundlagen, welche jeder Hundehalter wissen sollte (Ernährung, Rassetypen, Sozialisierung, Kommunikation von Hunden etc.). Im DogDirectory sind Hundeschulen und Hundetrainer gelistet, welche den SKN anbieten. Neuerdings kann dieser Kurs jedoch auch bequem von Zuhause am Computer absolviert werden. Untenstehen einen Link zum schweizweit ersten Online SKN:

 

 

rasseliste-schweizSeit dem 1. Juli 2003 existieren in der Schweiz Listen, welche verbotene Hunderassen aufführen. Dieses Gesetz wurde aufgrund mehrerer Beissvorfälle in Kraft gesetzt. Vor allem die Rasse Pit Bull Terrier war im Hauptfokus dieser Debatte. Diese Vorschrift ist jedoch kantonal geregelt und nicht jeder Kanton besitzt eine Rasseliste (mittlerweile existiert in dreizehn Kantonen eine Liste welche jedoch, je nach Kanton, andere Hunderassen umifasst). Experten halten wenig von diesem Gesetz, da Aggression keine Eigenschaft ist, welche man nicht züchten kann, da es keine natürliche Eigenschaft eines Tieres ist. Ein Hund, welcher für Hundekämpfe abgerichtet wird, wird als Individuum scharf gemacht, die Zucht hat darauf keinen Einfluss. Trotzdem ist es in der Schweiz, sowie in vielen anderen Ländern Europas, verboten (unter anderem auch in gewissen Teilen von Deutschland) gewisse Rassen zu halten. Manche Länder, wie Italien, haben diese Regelung wieder abgeschafft, da statistisch gesehen die Beissvorfälle nicht rückläufig waren sondern teilweise sogar zunahmen! Nachfolgend die Rasseliste, welche aufzeigt, welche Hunderassen in welchen Kantonen als Listenhunde gelten. Die Legende zu den Symbolen auf der Liste befindet sich am Ende der Seite.

 

Listenhunde Schweiz AG BL BS FR GE GL SH SO TG TI VD VS ZH
American Bulldog
American Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Anatolischer Hirtenhund
Bandog
Beauceron
Belgischer Schäferhund
Boerboel
Bullmastiff
Bullterrier
Bullterrier Miniatur
Cane Corso
Deutsche Dogge
Deutscher Schäferhund
Dobermann
Dogo Argentino
Presa Canario / Dogo Canario
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Holländischer Schäferhund
Hovawart
Kaukasischer Owtscharka
Komondor
Kuvasz
Mastiff
Mastin Español
Mastino Napoletano
Rhodesian Ridgeback
Rottweiler
Šarplaninac
Staffordshire Bullterrier
Südrussischer Owtscharka
Tatra-Schäferhund
Thai Ridgeback
Tibet-Mastiff
Tosa Inu
Tschechoslowakischer Wolfhund
Zentralasiatischer Owtscharka
Kreuzungen aus Listenhunden
American Pitbull Terrier
  1. Diese Rasse unterliegt keinen Auflagen. Lediglich der obligatorische Sachkundenachweis für Hundehalter ist erforderlich.
  2. Um diese Rasse halten zu können, wird eine kantonale Bewilligung benötigt. Die Bedingungen für den Erhalt dieser Bewilligung variieren je nach Kanton.
  3. Erwerb, Haltung, Einfuhr und Zucht dieser Rasse ist verboten. Die Möglichkeit auf eine Bewilligung ist ausgeschlossen.

 

gesetzeslage schweiz hund kupierenKupieren, so nennt man das Beschneiden der Ohren und der Rute des Hundes, ist in der Schweiz glücklicherweise gesetzlich verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf das Einführen von Tieren aus dem Ausland. Das Beschneiden der Ohren ist seit 1981 verboten, während die Rute erst seit 1997 von dieser Regelung betroffen ist. Ausgenommen sind hierbei jedoch Amputationen, welche medizinisch angeordnet worden sind (Tumore etc.). Das Kupieren der Ohren hat ihren Uhrsprung in der Kampfhund Szene. Dort wurden den Hunden die Ohren abgeschnitten, da diese bei den Kämpfen schnell verletzt oder gar abgerissen wurden. Später wurde diese Praxis dann aus optischen Gründen weitergeführt. Das Kupieren ist für die Hunde sehr schmerzhaft, und bringt keinerlei Vorteile. In gewissen Ländern, wie zum Beispiel Amerika, gehört diese Art der Verstümmelung leider immer noch zum Standard. Mittlerweile reagieren jedoch auch die Verbände auf diese Praxis: bei der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) sind kupierte Hunde an Ausstellungen seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr zugelassen. Peter Rub, Zentralpräsident der SKG, begründet in einer Pressemitteilung diesen Entscheid auf dem bereits gesetzlich geregelten Verbot vom Halten solcher Tiere, sowie die Schmerzen, welche diese dabei erleiden müssen. Diese Regelung bezieht sich auch auf ausländische Hundehalter, welche bisher für Ausstellungen mit ihren kupierten Hunden erscheinen durften. Die vollständige Pressemitteilung vom SKG gibt es hier zu lesen.